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Vom Gesetz betroffen

Folgende Arbeitgeber sind von der Richtlinie betroffen:

Natürlich gilt das neue Anti-Vibrations-Gesetz nur für Arbeitgeber, deren Angestellte regelmäßig mit vibrierenden Geräten arbeiten müssen.

Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass beim Arbeiten mit vibrierenden Geräten keine späteren Folgeschäden entstehen.


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