Natürlich gilt das neue Anti-Vibrations-Gesetz nur für Arbeitgeber, deren Angestellte regelmäßig mit vibrierenden Geräten arbeiten müssen.
Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass beim Arbeiten mit vibrierenden Geräten keine späteren Folgeschäden entstehen.

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Leistung, Sicherheit und Lebensdauer gepaart mit innovativer Technik und ergonomischem Design - Kriterien die eine Metabo auszeichnen ...mehr