Die neue EU Richtlinie 2002/44/EC vom 6. Juli 2005 wird in Kürze europaweit zum geltenden Gesetz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dass die verwendeten Elektrogeräte den vorgeschriebenen Vibrationsrichtlinien entsprechen.
Da die Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der Werte haftbar gemacht werden können, herrscht zur Zeit sowohl beim Arbeitgeber, als auch beim Arbeitnehmer Verunsicherung.
Wir als erfahrener Hersteller von Elektrowerkzeugen sind mit diesem Thema bereits bestens vertraut und beschäftigen uns schon seit Jahren mit der Umsetzung der geforderten Richtlinien. Daher möchten wir Sie hier eingehend über das kommende Gesetz informieren, damit Sie erkennen, dass Sie mit den Produkten von Metabo einer nahezu vibrationsfreien Zukunft entgegen blicken können.
In der Metabo Gruppe vereinen sich Markennamen wie Metabo und Lurem. Mit einem gemeinsamen Ziel: Elektrowerkzeuge und Maschinen für Profis von heute zu bauen, die sich auch morgen noch auf ihre Maschinen verlassen können. Wir sind ein dynamisch wachsendes, international ausgerichtetes Unternehmen mit ca. 2600 Mitarbeitern. Wir haben eigene Produktions- und Vertriebsgesellschaften in 25 Ländern. Aktiv im Markt sind wir in über 100 Ländern.
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