Service & Beratung
Vibrationen

Mit Metabo haben Sie alles Fest im Griff!

Die neue EU Richtlinie 2002/44/EC vom 6. Juli 2005 wird in Kürze europaweit zum geltenden Gesetz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dass die verwendeten Elektrogeräte den vorgeschriebenen Vibrationsrichtlinien entsprechen.
Da die Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der Werte haftbar gemacht werden können, herrscht zur Zeit sowohl beim Arbeitgeber, als auch beim Arbeitnehmer Verunsicherung.

Wir als erfahrener Hersteller von Elektrowerkzeugen sind mit diesem Thema bereits bestens vertraut und beschäftigen uns schon seit Jahren mit der Umsetzung der geforderten Richtlinien. Daher möchten wir Sie hier eingehend über das kommende Gesetz informieren, damit Sie erkennen, dass Sie mit den Produkten von Metabo einer nahezu vibrationsfreien Zukunft entgegen blicken können.


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Metabo ist eine Marke für professionelle Anwender. Unsere Elektrowerkzeuge entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen, unseren Kunden aus dem Handwerk und testen sie in der Praxis. Wir haben unser Ohr am Markt und reagieren deshalb schnell auf Ihre Bedürfnisse. Wir konzentrieren uns auf das, was Ihre täglichen harten Jobs auf Baustellen, in Werkstätten und Produktionshallen auch wirklich leichter macht.