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Definition der Grenzwerte

Es gibt zwei Vibrationswerte (Auslösewert und Expositionsgrenzwert), die das Vibrationsrisiko definieren. Diese ergeben sich aus einer Kombination der Vibrationsstärke (in m/s²) des Geräts, sowie deren täglicher Nutzungsdauer.

1.) Auslösewert
Liegen die täglichen Vibrationsbelastungen unter einem Vibrationswert von 2,5m/s², sind gesundheitliche Schäden als relativ gering einzuschätzen. Der Arbeitgeber muss hier keine Vorsichtsmaßnahmen oder präventiven Schritte unternehmen.

2.) Expositionsgrenzwert
Liegen die täglichen Vibrationsbelastungen zwischen dem Auslösewert von 2,5m/s² und dem Expositionsgrenzwert von 5,0m/s² sollte der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Vibrationsbelastung seiner Arbeitnehmer nicht weiter zunimmt.

Liegen die täglichen Vibrationsbelastungen über dem Expositionsgrenzwert von 5,0m/s² und somit über der Vibrationsbelastungsgrenze, muss der Arbeitgeber die Vibrationsbelastung seiner Mitarbeiter reduzieren.
Zum Beispiel durch Reduktion der Einsatzzeit der Geräte oder durch Einsatz von anderen Arbeitsmethoden.

Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie lang ein Arbeiter an durchschnittlichen Elektrowerkzeugen arbeiten kann.

Geräteart Vibration Zulässig für Auslösewert Zulässig für Expositions- grenzwert 5 m/s²
Schlagbohrmaschine 20 m/s² 7,5 Minuten 30 Minuten
Winkelschleifer 8 m/s² 47 Minuten 3 Stunden 8 Minuten
Sander 5 m/s² 2 Stunden 8 Stunden
Heckenschere 2,5 m/s² 8 Stunden >24 Stunden
       


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